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Portrait von Rechtsanwalt Christian Mertens

Christian Mertens

Rechtsanwalt

Nachdem ich von Oktober 2007 bis Dezember 2009 als angestellter Rechtsanwalt tätig war, habe ich mich zum 1. Januar 2010 als Rechtsanwalt und Strafverteidiger in Köln selbstständig gemacht. Größtenteils bearbeite ich strafrechtliche Mandate.

Seit dem Umzug zum 1. Juli 2011 arbeite ich in Bürogemeinschaft mit dem Kölner Strafverteidiger und Fachanwalt für Strafrecht Günter J. Teworte. Somit sind wir in der Lage, mehrere Beschuldigte gemeinsam zu vertreten oder eine Verteidigung mehrerer Personen zu koordinieren.

Seit dem 30. Mai 2012 bin ich Fachanwalt für Strafrecht.

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Wissenswertes

Aktuelles

Nachdem ich von Oktober 2007 bis Dezember 2009 als angestellter Rechtsanwalt tätig war, habe ich mich zum 1. Januar 2010 als Rechtsanwalt und Strafverteidiger in Köln selbstständig gemacht. Größtenteils bearbeite ich strafrechtliche Mandate.

Seit dem Umzug zum 1. Juli 2011 arbeite ich in Bürogemeinschaft mit dem Kölner Strafverteidiger und Fachanwalt für Strafrecht Günter J. Teworte. Somit sind wir in der Lage, mehrere Beschuldigte gemeinsam zu vertreten oder eine Verteidigung mehrerer Personen zu koordinieren.

Seit dem 30. Mai 2012 bin ich Fachanwalt für Strafrecht.

Beruflicher Werdegang

Mein beruflicher Werdegang begann mit der Zulassung zum Rechtsanwalt im November 2007. Schon von Oktober 2007 an hatte ich meine Tätigkeit als Strafverteidiger in Köln bei einer Kanzlei auf allen Gebieten des Strafrechts begonnen. Im April 2008 wechselte ich zu einer Bonner Kanzlei, die im Bereich des Steuer- und Steuerstrafrechts deutschlandweit führend ist. Hier arbeitete ich bis Ende 2009. Dabei war ich nicht nur als Strafverteidiger tätig und vertrat Mandanten bei Durchsuchungen oder gegenüber Staatsanwaltschaft und Gericht, sondern war darüber hinaus deutschlandweit an mehreren Großprojekten beteiligt.

Studium

Mein Jurastudium habe ich in Köln begonnen. In den Jahren 2001 und 2002 war ich als Austauschstudent in Dänemark, wo ich mir umfassende Kenntnisse im internationalen Recht (insbesondere dem internationalen Strafrecht) aneignen konnte. Nach meiner Rückkehr nahm ich am 10. "Willem C. Vis Arbitration Moot" teil - einer halbjährigen simulierten Gerichtsverhandlung in englischer Sprache. Dabei schnitt mein Team außerordentlich gut ab: Unsere Schriftsätze wurden von einer internationalen Jury unter 127 Teilnehmern auf den 2. (als Kläger) bzw. 1. Platz (als Beklagter) gewählt. In den mündlichen Verhandlungen konnten wir bis ins Viertelfinale vorstoßen. Im Jahr 2005 absolvierte ich das Erste Staatsexamen. Mein Wahlfach war das Strafrecht. Nach dem Referendariat beim LG Aachen schloss ich das Zweite Staatsexamen 2007 mit Prädikat ab.

Fort- und Weiterbildung

2017

2017 habe ich mich ebenfalls fortgebildet, und zwar mit den folgenden Veranstaltungen:

Im Rahmen des Strafverteidigertages

  1. Das Recht der Pflichtverteidigung
  2. G20-Proteste und anwaltlicher Notdienst

Im Rahmen des Herbstkolloquiums:

  1. Der Polizeizeuge
  2. Der Opferzeuge
  3. Das Konfrontationsrecht der Verteidigung
  4. Das neue Recht der Vermögensabschöpfung

Verteidigung im Jugendstrafrecht

2016

Im Jahr 2016 habe ich folgende Fortbildungen besucht:

  • Aktuelles aus der höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (1. und 2. Halbjahr 2016)
  • Korruption im Gesundheitswesen
  • Bedeutung konfliktbereiter Verteidigung für den Prozessausgang
  • Möglichkeiten der Beiordnung als Pflichtverteidiger

2015

Das Jahr 2015 hat mir ermöglicht, mich in den folgenden Themenbereichen fortzubilden:

  • Psychologie im Strafprozess,
  • Das Selbstleseverfahren - Chancen und Risiken,
  • Aktuelles aus der höchstrichterlichen Rechtsprechung,
  • Schnittstellen zwischen Strafverteidigung und Arbeitsrecht, sowie
  • Teilnahme am Strafrechtlichen Kolloquium "Der Bundesgerichtshof in Köln".

2014

Im Jahr 2014 habe ich ebenfalls mehrere Fortbildungsveranstaltungen besucht, namentlich

  • Aktuelles aus der höchstrichterlichen Rechtsprechung und
  • umfangreiche Fortbilungsmaßnahmen zur Vernehmungstechnik der Verteidigung.

2013

Auch im Jahr 2013 habe ich an mehreren Fortbildungsveranstaltungen teilgenommen, die sich bezogen auf

  • die Verteidigung im Unterbringungsverfahren (§ 64 StGB),
  • Antragstellungen zum Prozessauftakt; sowie
  • die effektive Einflussaufnahme auf den Strafprozess durch Beweisanträge und die Durchsetzung von Beweisverwertungsverboten.

2012

Im Jahr 2012 habe ich mich durch Veranstaltungen fortgebildet in den Themengebieten

  • Zeugenbefragung,
  • Antrag auf Nichtverlesung der Anklageschrift,
  • Verteidigung in der Strafvollstreckung,
  • Verteidigung mit Blick auf die Revision sowie
  • Aspekte beim letzten Wort des Angeklagten.

Seit dem 30. Mai 2012 bin ich Fachanwalt für Strafrecht.

2011

Im Jahr 2011 habe ich an mehreren Fortbildungsveranstaltungen teilgenommen und mich eingehend mit den Themen

  • Nebenklage,
  • Zeugenbefragung,
  • Vernehmungstechnik,
  • DNA als Beweismittel im Strafprozess und
  • Computer- und Internetstrafrecht

auseinandergesetzt.

2010

Im Jahr 2010 habe ich mich fachspezifisch fortgebildet. Ich habe teilgenommen an Fortbildungsveranstaltungen zu den Themen

  • Untersuchungshaft
  • Betäubungsmittelstrafrecht
  • Beweisantragsrecht und
  • Jugenstrafverfahren.